Die Maße des Grundquadrats lassen sich aus dem Steinkreuznetz geometrisch oder rechnerisch ermitteln über das rechtwinklige Dreieck H‑C’‑D’ mit dem Seitenverhältnis 13 zu 6 zu . An dessen Katheten liegen 7 bzw. 14 kleinere Dreiecke mit gleichen Seitenverhältnis. Ihre Katheten liegen in Steinkreuzrichtung. Sie zählen je nach Lage und Richtung 6 oder 13 Einheiten, die Hypotenuse zählt = 14,3178 Einheiten. Sie ist eine der 12 bzw. 14 Einheiten im Grundquadrat. Bei dieser Konstruktion summieren sich die Dreiecksseiten zwischen der R192,5 und der R193 zu 224 Einheiten: 7×6 von H nach D’ und 14×13 von D’ nach C’. das sind 32×7 Einheiten.
Rechtwinklig dazu ergeben sich 7×13=91 Einheiten von H nach D’ und in Gegenrichtung 14×6=84 Einheiten von D’ nach C’. Bleiben 7 Einheiten Differenz. Um dieses Maß entfernt sich die Halbdiagonale H‑C’ auf eine Länge von 32×7 Einheiten von der Steinkreuzrichtung. Die Abweichung beträgt danach 1 zu 32.
Der Abstand R192,5 zu R193 misst E+ /2=347,635m. Das ergibt für eine Grundquadrateinheit:
347,635m/224x=22,22m.
Die Seitenlänge des 12-er Quadrats mißt 22,22mx12=266,65m, des 14-er Quadrats 22,22mx14=311,09m.
Koordinatennullpunkt für die Untersuchungen ist der Quadradratmittelpunkt M: +‑0Q;+‑0H.
Koordinatenbeispiele:
Punkt A -6Q/ -6H
Punkt B 6Q/ -6H
Punkt C’ 7Q/ 7H
Punkt H -6Q/+-0H.
Rothenburg odT